Regelmäßige Überprüfung von raumlufttechnischen Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) in Gebäuden, wie beispielsweise Versammlungs- und Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Einrichtungen für Pflege und Betreuung, etc. dienen zur Sicherstellung eines entsprechenden Raumklimas und sorgen so für eine Behaglichkeit bei den entsprechenden Nutzern. Die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen, inklusive aller Sicherheitseinrichtungen muss dauerhaft gegeben sein. Neben den eigentlichen Lüftungsanlagen, stellen Absperreinrichtungen gegen Feuer und Rauch (sog. Brandschutzklappen) eine wesentliche sicherheitstechnische Komponente dar.
Die Überprüfung der Umsetzung der baurechtlichen Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, sowie Einhaltung entsprechender nationaler und internationaler Normen sind dabei grundlegende Parameter, die bei Sachverständigenabnahmen vor erstmaliger Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach wesentlicher Änderung in Sonderbauten an raumlufttechnischen Anlagen gemäß den Prüfverordnungen der Länder überprüft werden.