• Matthias Klene Sachverständigenbüro

    Matthias Klene – Ihr Sachverständiger

    mit Kompetenz und Sachverstand.

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    Wir prüfen unabhängig und kompetent.

    Dabei ist Ihre Sicherheit unser Ziel!

KONTAKTDATEN
Sachverständigenbüro Klene
Azaleenweg 3
49716 Meppen
TELEFON
0 59 31 / 99 86 132

Sachverständigenbüro Klene aus Meppen

Gemäß den baurechtlichen Forderungen der Länder gilt für Sonderbauten eine Prüfpflicht der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen durch bauordnungsrechtlich anerkannte Sachverständige der entsprechenden Fachrichtungen. Mit meinem Sachverständigenbüro für baurechtliche Prüfungen kann ich für Sie entsprechende Abnahmen und Prüfungen durchführen. Auf den kommenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Tätigkeiten geben.

Ihr Matthias Klene

Unsere Diensteistungen

Im Folgenden gewinnen Sie einen Überblick über alle Dienstleistungen, die das
Sachverständigenbüro Klene anbietet.

Regelmäßige Überprüfung von raumlufttechnischen Anlagen

Raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) in Gebäuden, wie beispielsweise Versammlungs- und Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Einrichtungen für Pflege und Betreuung, etc. dienen zur Sicherstellung eines entsprechenden Raumklimas und sorgen so für eine Behaglichkeit bei den entsprechenden Nutzern.

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Maschinelle Lüftungsanlagen und CO- Warnanalagen in Garagen

Gemäß den Garagenverordnungen der Länder müssen geschlossene Mittel- und Großgaragen ausreichend be- und entlüftet werden können. Ist dies auf natürliche Weise nicht möglich, sind entsprechende Abluftanlagen und ggf. auch Zuluftanlagen erforderlich, um eine entsprechende Frischluftversorgung sicher zu stellen.

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NRA/ MRA/ RDA

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA), maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) und Rauchschutzdruckanlagen (RDA) dienen im Brandfall zum einen zur Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege und zum anderen zur Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

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Hygieneprüfungen gemäß VDI 6022

Die VDI 6022-Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an raumlufttechnischen Anlagen und Geräten (VDI-Lüftungsregeln) dient zur Beurteilung der Umsetzung der Hygieneanforderungen an Lüftungsanlagen und somit zur Sicherstellung einer optimalen Lüftungsqualität der Gebäudenutzer durch raumlufttechnische Anlagen. 

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