Sachverständigenbüro Klene aus Meppen
Gemäß den baurechtlichen Forderungen der Länder gilt für Sonderbauten eine Prüfpflicht der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen durch bauordnungsrechtlich anerkannte Sachverständige der entsprechenden Fachrichtungen. Mit meinem Sachverständigenbüro für baurechtliche Prüfungen kann ich für Sie entsprechende Abnahmen und Prüfungen durchführen. Auf den kommenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Tätigkeiten geben.
Ihr Matthias Klene